NÖAAB-FCG-Anträge für eine Modernisierung des AK-Wahlrechts wurden von der SPÖ/FSG-Führung abgelehnt. Lehrlinge dürfen Bundespräsidenten wählen aber den AKNÖ-Präsidenten nicht automatisch. Im Sinne der rund 20.000 betroffenen Lehrlinge im Land starten NÖAAB und JVP deshalb eine Aufklärungskampagne. „Wir werden deshalb eine Aufklärungskampagne starten und Lehrlingen dabei helfen, sich in die Wählerevidenz hinein zu reklamieren. Der JVP-NÖ-Kalender 2014 steht deshalb ganz im Zeichen der Arbeiterkammerwahl. Zudem wird eine zweite Broschüre verteilt, die auch das entsprechende Formular und eine Erklärung beinhaltet. Wer am Stichtag dem 21. Jänner 2014 in einem aufrechten Lehrverhältnis steht kann sein Wahlrecht in Anspruch nehmen. Uns geht es aber auch darum den Stellenwert der Lehre und die Ausbildung zum Facharbeiter generell zu heben. Unsere Lehrlinge sind Welt- und Europameister. Mit einer Lehre hat man alle Chancen, wir wollen aber auch alle Rechte“, so der JVP NÖ - Landesobmann Lukas Michlmayr.Das entsprechende Formular, mit dem sich Lehrlinge in das Wählerverzeichnis reinreklamieren können ist unter http://www.jvpnoe.at/images/stories/downloads/2014/Flyer_PK_JVP.pdf downloadbar.
Lehrlinge dürfen Bundespräsidenten wählen, den AKNÖ-Präsidenten nicht automatisch
Seit der Landtagswahl 2008 gilt in NÖ Wählen ab 16. Im Superwahljahr für Arbeitnehmer sind Lehrlinge sowohl bei den Personalvertretungswahlen im NÖ Landesdienst als auch bei der Landarbeiterkammerwahl automatisch wahlberechtigt – in der Arbeiterkammer bleibt ihnen das verwehrt – sie müssen sich mühsam in das Wählerverzeichnis hineinreklamieren.
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