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Neue klimarelevante Förderungen beschlossen

In der Gemeinderatssitzung vom 22.04.09 wurden die bereits besteh- enden Förderungen für den Einsatz erneuerbarer Energieträger und anderen klimarelevanten Maßnahmen beschlossen.

 

Förderzuschüsse werden - soweit möglich - abgestimmt auf die entsprechende Landesförderung zusätzlich gewährt. Existieren entsprechende Landesförderaktionen, so ist i.d.R. eine Förderzusage des Landes NÖ.
Voraussetzung für die Gewährung eines Förderzuschusses durch die Marktgemeinde Mauerbach.

Förderzeitraum
Die Förderungen werden für Anlagen gewährt, die ab dem 01.01.2009 errichtet  werden / wurden. Ansuchen um Förderungen sind bis spätestens 30.06.2010 am Gemeindeamt einzureichen.

Art und Gesamthöhe der Förderungen
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Anschaffungs- & Errichtungskosten. Die Summe der ausbezahlten Förderung darf € 700 ,- pro Liegenschaft nicht überschreiten.

Förderungswerber
Zulässige Förderungswerber sind natürliche Personen als Liegenschaftseigentüner oder Nutzungsberechtigte mit schriftlicher Zustimmung des Liegenschaftseigentümers.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Mauerbach

Detailierte Informationen zum Ansuchen und zur Abwicklung des Verfahrens erhalten Sie bei der Martkgemeinde Mauerbach.

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