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Gemeinderatssitzung vom 27.9.2023

2 zentrale Punkte umfasste die Gemeinderatssitzung vom 27. September. Einerseits der Nachtragsvoranschlag, der zu Anpassung des diesjährigen Budgets erforderlich war, andererseits ein Grundsatzbeschluss, dass am bestehenden Sportplatz das Gebäude erneuert werden soll.

Das bestehende Gebäude wurde seinerzeit in Eigenregie durch den 1951 gegründeten Verein errichtet und weist mittlerweile starke Mängel auf. Nicht nur was die Substanz betrifft, sondern auch was die hygienischen Bedingungen betrifft. Daher soll nun ein neues Gebäude errichtet werden. In einem Grundsatzbeschluss verständigte sich der Gemeinderat auf eine Container-Lösung, da diese allenfalls wieder verkauft werden können. Wobei aktuell nicht davon auszugehen ist, dass der Verein mit seinen aktuell 100 Kindern von U7 bis U14, sich in nächster Zeit auflöst. Zusammen mit dem Verein soll nun eine finanzierbare Lösung gefunden und eine Finanzierung im Budget 2024 vorgesehen werden.

Mit dem Nachtragsvoranschlag 2023 wird auf Basis der Ergebnisse des Rechnungsabschlusses 2022 sowie diverser Anforderungen des 1. Halbjahres der bestehende Voranschlag angepasst. Dabei reduziert sich das Plus im Ergebnishaushalt von 924.000 auf 165.000 Euro. Der Finanzierungshaushalt, der im Voranschlag ausgeglichen dargestellt wurde, weist nun ein Minus von 999.700 Euro aus. Neben zusätzlicher notwendiger Kleinprojekte resultiert das Minus aus Aufschließungsabgaben einer Wohnhausanlage, die noch 2022 eingelangt sind, das neue HLF3 der FF Mauerbach, dass nicht mittels teuren Kredit, sondern aus dem Budget finanziert wird und Zuführungen in die investigative Gebarung, die gegenüber dem Voranschlag im Nachtragsvoranschlag zu korrigieren waren.

Zudem prüfte der Prüfungsausschuss der Gemeinde die Kassen, Konten und die Liquidität der Gemeinde. Der präsentierte Bericht zeigt, dass die Gemeindefinanzen so weit in Ordnung sind und keine Unregelmäßigkeiten festzustellen waren. Geprüft wurde auch die Errichtung der Photovoltaikanlagen und wurde festgestellt, dass die installierten Anlagen mehr Strom produzieren als zum Erzeugungszeitpunkt verbraucht wird. Eine genaue Gegenüberstellung der Ersparnis durch die PV-Anlagen soll 2024 erfolgen, wenn die Jahresabrechnungen vorliegen.

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