Im genauen Wortlaut der Behörde heißt es: "Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung stellt gemäß § 10 Abs. 2 NÖ Naturschutzgesetz fest, dass Ihr Projekt „Sportanlage Feldwiese“ auf Grundstück Nr. 126/3 der KG Mauerbach weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Natura 2000- Gebiete FFH Schutzgebiet „Wienerwald – Thermenregion“ (AT 1211A00) bzw. Vogelschutzgebiet „Wienerwald – Thermenregion“ (AT1211000) führen kann." Das komplette Gutachten zum Nachlesen:
Sportanlage neu: Positiver Bescheid ist da
Nach sorgfälltiger und ausgiebiger Prüfung ist von der Bezirkshauptmannschaft Wien Umgebung ein positiver Bescheid für die Errichtung einer Sportanlage auf der Feldwiese ergangen.
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