Während der Bausperre sollen Grundlagenforschung und die Feinabstimmung des Geltungsbereichs der Festlegung von maximal 2 Wohneinheiten ausgearbeitet werden. Sobald dies abge- und beschlossen ist, wird die Bausperre aufgehoben. Jedenfalls endet diese automatisch in 2 Jahren, insofern sie davor nicht um 1 Jahr verlängert wird. Folgende Bauvorhaben sind von der Bausperre nicht betroffen: Neubau eines 1- bzw. 2-Familienhaus, Zu- oder Umbauten ohne Auswirkungen auf die Zahl der Wohneinheiten oder Nebengebäude.
Dadurch soll langfristig die siedlungsstrukturelle Charakteristik von Mauerbach gesichert werden. Abseits der festzulegenden dichteren Wohngebietsflächen sollen vorwiegend Einfamilienhäuser, ein hoher Durchgrünungsgrad, niedrige Siedlungsdichte und eine kleinteilige Baustruktur das Ortsbild kennzeichnen. Dadurch auch die Zunahme des Verkehrsaufkommen und weiter steigende Parkplatzknappheit in manchen Gebieten hintangehalten werden.
Bürgermeister Peter Buchner: „Mir ist der Erhalt des Mauerbacher Ortsbilds wichtig. Wir werden jetzt die erforderlichen Schritte setzen, damit Mauerbach in seiner Charakteristik erhalt bleibt.“